Für doppelwandige Anlagen im Sinne der AwSV ist keine Auffangwanne erforderlich – ansonsten gilt:
Im Schadensfall austretende Stoffgemische, die wassergefährdende Stoffe enthalten können, müs
Für doppelwandige Anlagen im Sinne der AwSV ist keine Auffangwanne erforderlich – ansonsten gilt:
Im Schadensfall austretende Stoffgemische, die wassergefährdende Stoffe enthalten können, müssen z
Doppelwandige Anlagen im Sinne der der AwSV § 2 (17) bestehen aus zwei unabhängigen Wänden. Der Zwischenraum ist mit einem Leckanzeigesystem ausgestattet, das undichte Stellen an den inneren und äuß
Nach AwSV müssen Anlagen so beschaffen sein, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Die Anlagen müssen dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und ch
Gemäß TRbF20 ist die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten elh-Flüssigkeiten (Flammpunkt unter 55 °C) beziehungsweise entzündlichen Stoffe mit einem Volumen von mehr als 450 Litern erlaubnisbedürfti