Das Beförderungspapier ist an keine Form gebunden und die Stelle und die Reihenfolge der Angaben dürfen frei gewählt werden. Die Angaben zu a), b), c), d) und k) müssen jedoch in dieser Reihenfolge
Ein Beförderungspapier ist letztendlich nichts anderes als ein Lieferschein, in dem allerdings gemäß ADR-Abschnitt 5.4.1 die nachstehenden Pflichtangaben vorhanden sein müssen. Die Informationen in
Details sind definiert in den ADR/RID Abschnitten 6.5.4.4. und 6.5.6.7. Zusammengefasst sind dies folgende Arbeiten: Inspektion nach 2 ½ Jahren
Prüfung des äußeren Zustandes Prüfung d